Flurbereinigungsverfahren Schwei

Damit im Gebiet Schwei die Produktions- und Arbeitsbedingungen der Landwirtschaft verbessert werden hat die Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften (GLL) Oldenburg – Amt für Landentwicklung -, die Einleitung des Flurbereinigungsverfahren Schwei im November 2010 beschlossen.


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Gemeinde Stadland

Amtliche Bekanntmachung

Landesamt für Geoinformation und
Landentwicklung Niedersachsen (LGLN)
Regionaldirektion Oldenburg
- Amt für Landentwicklung -
Stau 3, 26122 Oldenburg

Flurbereinigungsverfahren Schwei, Oldenburg, den 13.05.2013
Landkreis Wesermarsch, Gemeinde Stadland
Az.: 3.2.3–2309/0.4.2


E I N L A D U N G
zur Wiederholung der Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
des Flurbereinigungsverfahrens Schwei

Im Flurbereinigungsverfahren Schwei, Landkreis Wesermarsch, habe ich gemäß § 21 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I, S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I, S. 2794), den Termin zur Wiederholung der Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft anberaumt auf

Mittwoch, dem 05. Juni 2013, um 19.30 Uhr
in der Markthalle Rodenkirchen, Am Markt, 26935 Stadland

Zu diesem Termin werden hiermit alle Eigentümer und Erbbauberechtigten der Flurstücke im Flurbereinigungsgebiet (Teilnehmer) eingeladen. Die Wiederholung der Wahl ist erforderlich, da die Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens Schwei vom 31.03.2011 durch gerichtliche Entscheidung für unwirksam erklärt wurde. Wenn ein Teilnehmer am Termin verhindert ist, kann er sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Vollmacht muss spätestens im Termin dem Amt für Landentwicklung vorgelegt werden und beglaubigt sein. Beglaubigte Vollmachten werden gemäß § 108 FlurbG kostenfrei bei der Gemeinde Stadland ausgestellt. Versäumt ein Teilnehmer den Termin so wird angenommen, dass er mit dem Wahlergebnis einverstanden ist. Wahlberechtigt sind nur die Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren Schwei. Zur Ermittlung der Wahlberechtigung ist es daher erforderlich, daß jeder zur Wahl erscheinendeTeilnehmer bzw. Bevollmächtigte einen Personalausweis bzw. Reisepass vorzeigt. Jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte hat in jedem Wahlgang der Vorstandswahl nur eine Stimme. Das gilt auch, wenn ein Bevollmächtigter mehrere Vollmachten vorlegt. Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer.


(Speckmann)
Projektleiter

Gemeinde Stadland
Bürgermeister
Boris Schiehold

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Das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niederachsen (LGLN) Regionalbüro Oldenburg, Amt für Landent-wicklung, hat am 19. April 2012 den Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischen Begleitplan der Flurbereinigung Schwei, Landkreis Wesermarsch, genehmigt.

Internet Info: hier






























Seit dem 27. Juni 2011 erfolgt die Überprüfung der Bodenschätzung in Schwei. Der Schätzungsausschuß des Finanzamts Nordenham wird dafür die landwirtschaftlichen Flächen in Schwei betreten. Eigentümer und Nutzungsberechtigte sind dazu verpflichtet, die Beprobung der Flächen zuzulassen. Ein Flurschaden entsteht dabei nicht. Die Ergebnisse der aktualisierten Bodenschätzung sollen später als Grundlage der Wertermittlung für das Flurbereinigungsverfahren Schwei dienen.


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