Fachbereich I
Sicherungshypotheken
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Frau Jäschke | 04732 89-40 | ![]() |
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Die Sicherungshypothek ist eine Unterform des Grundpfandrechts Hypothek. Sie ist dabei an eine konkrete finanzielle Forderung gebunden und kann vom berechtigten Gläubiger auch gegen den Willen des Eigentümers einer Immobilie in das Grundbuch eingetragen werden, wenn der Eigentümer beispielsweise Grundsteuern nicht begleicht.