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Veranstaltung: Anzeige

Details
Fachbereich II
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Frau Lorenz 04732 89-21 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gemarkung die Veranstaltung geplant ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:

 


  • Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
  • Zahl der zuzulassenden Teilnehmer
Welche Gebühren fallen an?

Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.

Rechtsgrundlage

Sondernutzungssatzung

 


  • Gewerbeordnung (GewO)
  • Gaststättengesetz (GastG)
  • Niedersächsisches Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (NBrandSchG)
  • Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
  • Niedersächsisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG)
  • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
  • Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)
Was sollte ich noch wissen?

Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.

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weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Stadland
Am Markt 1
26935 Stadland-Rodenkirchen
Tel. 04732 89-0
Fax 04732 89-47
E-Mail: info@stadland.de

 

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 - 17.00 Uhr

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