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Kinderreisepass

Details
Fachbereich II
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Frau Hagen 04732 89-20 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Frau van Lessen 04732 89-78 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Die Ausstellung eines Kinderreisepasses muss beantragt werden.


Der Kinderreisepass kann bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres verlängert werden. Er ist in diesem Zusammenhang mit einem aktuellen Lichtbild zu versehen.


Welche Unterlagen werden benötigt?


  • alter Kinderausweis, Kinderpass oder Kinderreisepass (sofern vorhanden) oder Geburtsurkunde des Kindes
  • Einverständnis(erklärung) der Sorgeberechtigten; Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen

 

Das Kind muss zwecks Identitätsprüfung bei der Beantragung des Kinderreisepasses anwesend sein. Falls es nicht dabei sein kann, wird zunächst nur ein vorläufiges Dokument ausgestellt. Spätestens bei Ausgabe des vorläufigen Dokuments muss jedoch eine Identitätsprüfung durch die zuständige Stelle erfolgen, sonst wird der Pass nicht ausgehändigt.

Welche Gebühren fallen an?

Spezielle Hinweise:

Die Gebühr für die Beantragung eines Kinderreisepasses beträgt 13 Euro.

 

Die Gebühr für die Verlängerung eines Kinderreisepasses beträgt 6 Euro.

Rechtsgrundlage


  • Passgesetz (PaßG)
  • Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (PassV)
Anträge / Formulare?

Spezielle Hinweise:

Einverständniserklärung der Eltern (488 KB)
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weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Stadland
Am Markt 1
26935 Stadland-Rodenkirchen
Tel. 04732 89-0
Fax 04732 89-47
E-Mail: info@stadland.de

 

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 - 17.00 Uhr

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