Kinderreisepass
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Frau Hagen | 04732 89-20 | ![]() |
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Frau van Lessen | 04732 89-78 | ![]() |
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Die Ausstellung eines Kinderreisepasses muss beantragt werden.
Der Kinderreisepass kann bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres verlängert werden. Er ist in diesem Zusammenhang mit einem aktuellen Lichtbild zu versehen.
- alter Kinderausweis, Kinderpass oder Kinderreisepass (sofern vorhanden) oder Geburtsurkunde des Kindes
- Einverständnis(erklärung) der Sorgeberechtigten; Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
Das Kind muss zwecks Identitätsprüfung bei der Beantragung des Kinderreisepasses anwesend sein. Falls es nicht dabei sein kann, wird zunächst nur ein vorläufiges Dokument ausgestellt. Spätestens bei Ausgabe des vorläufigen Dokuments muss jedoch eine Identitätsprüfung durch die zuständige Stelle erfolgen, sonst wird der Pass nicht ausgehändigt.
Spezielle Hinweise:
Die Gebühr für die Beantragung eines Kinderreisepasses beträgt 13 Euro.
Die Gebühr für die Verlängerung eines Kinderreisepasses beträgt 6 Euro.