Maßnahmen zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau Lorenz | 04732 89-21 | ![]() |
![]() |
Die zuständige Stelle ist befugt ihre rechtmäßigen Maßnahmen zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf dem kommunalen Gebiet mit Zwang, d.h. unter Umständen mit Gewalt gegen Personen durchzusetzen.
Die öffentliche Sicherheit und Orndung ist z.B. bei Verstößen gegen die nächtliche Ruhe, Gefahren durch gefährliche Hunde und sogenannte “wilde Müllkippen“ betroffen.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Die festgestellten Verstöße sollten detailliert mitgeteilt werden. Insbesondere sind Informationen zur Örtlichkeit, zur Zeit, zum Datum und eventuellen Zeugen für ein Eingreifen der zuständigen Stelle von Wichtigkeit.
Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion