Personalausweis
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau Hagen | 04732 89-20 | ![]() |
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Frau van Lessen | 04732 89-78 | ![]() |
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Die Ausstellung eines Personalausweises muss beantragt werden.
Der Personalausweis gilt je nach Alter des Antragstellers/der Antragstellerin zwischen 6 und 10 Jahren. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich.
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- der jetzige (Kinder-)Personalausweis, gültige (Kinder-)Reisepass
- Geburtsurkunde
Spezielle Hinweise:
Personen bis 23 Jahre: 22,80 Euro
Personen ab 24 Jahre: 37,00 Euro
Die Stellung eines förmlichen Antrags ist nur durch den Antragsteller (ab dem 16. Lebensjahr) bzw. den gesetzlichen Vertreter möglich. Eine Vertretung durch Bevollmächtigte ist nicht zulässig.
Spezielle Hinweise:
Bei Beantragung eines Personalausweises für eine Person unter 16 Jahren wird die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten benötigt.
In begründeten Ausnahmefällen ist die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises möglich.
Besitzer eines alten Personalausweisen können jederzeit einen neuen Personalausweis beantragen, auch wenn der bisherige Personalausweis noch gültig ist.
Fingerabdrücke werden nur aufgenommen, wenn der Antragsteller dies zur eigenen Sicherheit wünscht.