Schwerbehindertenausweis
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau Nordbruch | 04732 89-26 | ![]() |
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Frau Gütschow | 04732 89-26 | ![]() |
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Die erstmalige Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises muss schriftlich beantragt werden.
Das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Landessozialamt - entscheidet über den Grad der Behinderung einer Person.
Die zuständige Außenstelle hat ihren Sitz in in der Moslestraße 1 in 26122 Oldenburg und ist telefonisch unter der Nr. 0441/2229-0 und per e-mail unter poststellelsoldenburg@ls.niedersachsen.de zu erreichen.
Die Erst- bzw. Folgeanträge nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) sind im Rathaus Zimmer 3 erhältlich.
Sie erhalten auch Informationen (z. B. über die Online-Antragstellung) im Internet unter der Adresse
www.soziales.niedersachsen.de
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. seinen Außenstellen.
- aktuelles Passfoto
- Nachweis zum Grad der Behinderung
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Die Beantragung der Ausstellung des Schwerbehindertenausweises kann formlos erfolgen. Oder reichen Sie bitte das Ihnen übersandte Anschreiben ein.
Detaillierte Informationen zum Schwerbehindertenausweis finden Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie.
Sollten Sie noch Fragen zum Thema "Ausstellen von Schwerbehindertenausweisen" haben, können Sie uns über folgendes Kontaktformular erreichen.