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Vollstreckungsangelegenheiten

Details
Fachbereich I
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Frau Naß 04732 89-29 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Die Gemeindekasse Stadland vollstreckt nicht nur eigene öffentlich-rechtliche Forderungen (z. B. Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer), sondern im Rahmen der Amtshilfe auch die Forderungen bestimmter anderer Behörden (z. B. anderer Gemeinden/Städte, Landkreise, GEZ).


Die Vollstreckung umfasst zum Beispiel die Pfändung

 

von Konten bei Banken/Geldinstituten oder Einkommen beim Arbeitgeber. jeglicher anderer verwertbarer Rechte. in den Grundbesitz (Eintragung von Zwangssicherungshypotheken, Zwangsversteigerungen).

 

Sowie sonstige erforderliche Ermittlungen oder Vollstreckungsmaßnahmen. Im Rahmen der Vollstreckung entstehen dem Zahlungspflichtigen Pfändungsgebühren und andere Kosten, die zusammen mit der Hauptforderung ohne weiteres zwangsweise beigetrieben werden können.


Wichtige Hinweise:

Deshalb sollten Forderungen der Gemeindekasse Stadland immer fristgerecht, spätestens jedoch nach der Mahnung, gezahlt werden.
Wenn Zahlungsschwierigkeiten bestehen, sollte ein Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter der Gemeindekasse gesucht werden. So wird viel Ärger, Arbeit und weitere Kosten durch die sonst zwangsläufig einsetzende Vollstreckung vermieden.

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weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Stadland
Am Markt 1
26935 Stadland-Rodenkirchen
Tel. 04732 89-0
Fax 04732 89-47
E-Mail: info@stadland.de

 

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 - 17.00 Uhr

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