- Gemeinde & Rathaus
- Bildung & Soziales
- Tourismus & Freizeit
- Bauen & Wirtschaft
Haushaltsplan u. -satzung
Leistungsbeschreibung
Der Haushaltsplan ist die Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde. Er gibt für die Zeit eines Haushaltsjahres (ein Kalenderjahr) und die mittelfristige Er-gebnis- und Finanzplanung die Zielgrößen für die gemeindliche Aufgabenerfül-lung und die hierfür voraussichtlichen Erträge und Einzahlungen sowie Aufwen-dungen und zu leistenden Auszahlungen verbindlich an. Er gliedert sich in einen Ergebnis- und Finanzhaushalt.
Die Haushaltssatzung ist eine Pflichtsatzung der Gemeinde, d. h. die Gemeinde muss sie erlassen. Sie enthält weitere für die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Gemeinde entscheidende Regelungen. Durch die Festsetzung des Haushalts-plans in der Haushaltssatzung erhält diese seine Rechtsverbindlichkeit für Ge-meinderat und Verwaltung.
Der Jahresabschluss ist das Gegenstück zum Haushaltsplan. Er stellt zusammen mit der Ergebnis- und Finanzrechnung die finanzielle Lage der Gemeinde in einer Vergangenheitsbetrachtung (in der Regel des abgelaufenen Kalenderjahres) dar. Zusätzlich zu den Komponenten des Haushaltsplans enthält der Jahresabschluss eine Bilanz als stichtagsbezogene Auswertung. Ziel der Bilanz ist es, einen Über-blick über den gesamten Stand des Vermögens, der Schulden und der Nettopositi-on (Eigenkapital) der Gemeinde zu einen bestimmten Stichtag zu vermitteln.