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Wohngeld erstmalig beantragen
Leistungsbeschreibung
Das Wohngeld wird nur auf Antrag von der zuständigen Stelle bewilligt.
Verfahrensablauf
In der Regel wird das Wohngeld für 12 Monate bewilligt.
Der Bewilligungszeitraum wird entsprechend verkürzt, wenn zu erwarten ist, dass sich die für die Leistung von Wohngeld maßgeblichen Verhältnisse vor Ablauf von 12 Monaten verändern.
Ein Weiterleistungsantrag ist frühestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes möglich. Der Bewilligungszeitraum kann dem aktuellen Bescheid entnommen werden.
Voraussetzungen
- Sie sind Mieterin oder Mieter
- Leistung von Wohngeld als Mietzuschuss
- Sie sind Inhaberin oder Inhaber von selbst genutztem Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung)
- Leistung von Wohngeld als Lastenzuschuss
- Sie sind Mieterin oder Mieter
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefülltes Antragsformular
- Nachweise zum Einkommen
- Nachweis zur Miete oder Belastung
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Gezahlt wird bei positivem Bescheid ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch – Zweites Buch (SGB II) und Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII), wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.
Ausführliche Informationen gibt es vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
Anträge / Formulare
- Allgemeine Angaben eines Haushaltsmitgliedes zu seiner selbständigen Tätigkeit - (Niedersachsen)(Schriftformerfordernis: Keine Angaben)
- Angaben des Vermieters zum Wohnraum(Schriftformerfordernis: Keine Angaben)
- Angaben zum Gewinn eines Haushaltsmitgliedes mit selbständiger Tätigkeit - (Niedersachsen)(Schriftformerfordernis: Keine Angaben)
- Angaben zur Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)(Schriftformerfordernis: Keine Angaben)
- Angaben zur Wohngeld-Lastenberechnung(Schriftformerfordernis: Keine Angaben)
- Antrag auf Stundung einer nichtverrechenbaren Überzahlung (Wohngeldrückforderung)(Schriftformerfordernis: Keine Angaben)
- Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss für Personen, die nicht nur vorübergehend in einem Heim wohnen(Schriftformerfordernis: Keine Angaben)
- Antrag auf Wohngeld (Lastenzuschuss) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)(Schriftformerfordernis: Keine Angaben)
- Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)(Schriftformerfordernis: Keine Angaben)
- Aufstellung der Nachweise und Unterlagen zum Wohngeldantrag(Schriftformerfordernis: Keine Angaben)
- Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)(Schriftformerfordernis: Keine Angaben)
- Entgeltliche Überlassung des Wohnraums an eine Dritte oder einen Dritten, insbesondere bei Untervermietung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - Niedersachsen(Schriftformerfordernis: Keine Angaben)
- Ergänzender Fragebogen zum Wohngeldantrag – Gemeinsames Sorgerecht(Schriftformerfordernis: Keine Angaben)
- Ergänzender Fragebogen zum Wohngeldantrag – Mittelpunkt der Lebensbeziehungen(Schriftformerfordernis: Keine Angaben)
- Ergänzender Fragebogen zum Wohngeldantrag – Vermögensverhältnisse(Schriftformerfordernis: Keine Angaben)
- Ergänzender Fragebogen zum Wohngeldantrag für Studenten und Auszubildende(Schriftformerfordernis: Keine Angaben)
- Erläuterungen zum Antrag auf Wohngeld (Lastenzuschuss) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)(Schriftformerfordernis: Keine Angaben)
- Erläuterungen zum Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)(Schriftformerfordernis: Keine Angaben)
- Fremdmittelbescheinigung(Schriftformerfordernis: Keine Angaben)
- Verdienstbescheinigung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)(Schriftformerfordernis: Keine Angaben)
- Wohnflächenberechnung - Anlage zum Wohngeldantrag auf Mietzuschuss / Lastenzuschuss(Schriftformerfordernis: Keine Angaben)
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in dem/der die Antrag stellende Person ihren Wohnsitz hat.