Hundesteuer Festsetzung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Stadland

    Anmeldung:

    • - Ein Hund ist innerhalb von 1 Woche nach Aufnahme in einen Haushalt anzumelden.- Die Anmeldung kann persönlich, schriftlich, per Fax oder E-Mail erfolgen.- Das

    Formular zur Anmeldung finden Sie unten auf dieser Seite.

    Steuerpflichtig ist ein Hund ab Vollendung des dritten Lebensmonats - Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen.

    Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für:

    • - Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen und Einrichtungen, deren Unterhaltungskosten ganz oder überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird, sowie von Hunden, die sonst im öffentlichen Interesse gehalten werden;- Diensthunde nach ihrem Dienstende;- Hunde, die zum Schutze und zur Hilfe hilfloser Personen unentbehrlich sind;- Das

    Formular zur Steuerbefreiung finden Sie unten auf dieser Seite.

    Steuerermäßigung wird auf Antrag gewährt für einen Hund, der zur Bewachung von Gebäuden benötigt wird, die vom nächsten Gebäude mehr als 200 m entfernt liegen. Das Formular zur Steuerermäßigung finden Sie unten auf dieser Seite.

    Abmeldung:

    • - Eine Abmeldung muss erfolgen, wenn der Hundehalter aus dem Gemeindegebiet verzieht oder wenn der Hund abgegeben wird oder verstirbt.- Die Abmeldung muss innerhalb von 1 Woche schriftlich oder persönlich erfolgen.- Bei der Abmeldung ist, wenn der Hund abgegeben wurde, der Name und die Anschrift des neuen Halters anzugeben.- Ist der Hund verstorben, legen Sie bitte eine Bescheinigung des Tierarztes bei.- Die Hundesteuermarke ist bei der Abmeldung zurück zu geben.- Das

    Formular zur Abmeldung finden Sie unten auf dieser Seite.

    Wer einen Hund hält, muss diesem im Niedersächsischen Hunderegister anmelden.

  • Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Zuständige Abteilungen