Erzeugung forstlichen Vermehrungsguts unmittelbar vom Ausgangsmaterial: Anzeige


Ihr Anliegen direkt online starten

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Landesstelle für forstliches Vermehrungsgut im Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.