Erbbau- Untererbbauzinsen

  • Leistungsbeschreibung

    Erbbau-/Untererbbauzinsen sind die im Erbbau-/Untererbbauvertrag vereinbarte Gegenleistung des Erbbau-/Untererbbauberechtigten für das Recht, das Grundstück des Erbbaurechtsgebers baulich nutzen zu können. Der Erbbau-/Untererbbauzins wird im Grundbuch durch Eintragung einer Reallast (Erbbau-/Untererbbauzinsreallast) abgesichert. Erbbau-/Untererbbauzinserhöhungen aufgrund einer Wertsicherungsklausel können ebenfalls in der Reallast mit einbezogen werden.

    Dient das Erbbau-/Untererbbaurecht Wohnzwecken, müssen zwischen den Erhöhungen des Erbbau-/Untererbbauzinses jeweils mindestens drei Jahre verstreichen. In der Regel wird der Erbbau-/Untererbbauzins nach Ablauf von ca. 5 - 8 Jahren neu festgesetzt.

    Der Verbraucherpreis für Deutschland (Index 2005=100) wird jeden Monat unter Destatis (Preise → Verbraucherpreise) veröffentlicht.

    Erbbau-/Untererbbaugrundstücke


Zuständige Abteilungen