Mahnungen

  • Leistungsbeschreibung

    Wurde eine Zahlung zum Fälligkeitstermin einer Forderung nicht entrichtet, wird von der Gemeindekasse Stadland eine (automatisch erstellte) Mahnung versandt.

    Es sollte zunächst geprüft werden:

    Ob bei erfolgter Zahlung die Angaben im Verwendungszweck der Überweisung richtig sind.Die Gemeindekasse Stadland benötigt unbedingt das komplette Kassenzeichen, das im Bescheid mitgeteilt wurde. Fehlt diese Angabe, so ist eine korrekte Buchung teilweise nicht möglich.Ob aufgrund eines Bank- oder Überweisungsfehlers der Überweisungsbetrag wieder gutgeschrieben wurde.Ob sich eventuell die Mahnung und die Überweisung überschnitten haben. Das Datum, bis zu dem Zahlungseingänge berücksichtigt wurden, ist in der Mahnung angegeben. Da bei der Mahnung bereits eine gesetzliche Schonfrist vergangen ist, sind Mahngebühren und eventuelle Säumniszuschläge grundsätzlich zu bezahlen.

    Wichtige Hinweise:

    Erfolgt keine Reaktion auf die Mahnung/Zahlungserinnerung wird automatisch die Vollstreckungeingeleitet.
    Wenn Zahlungsschwierigkeiten bestehen, sollte ein Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter in der Gemeindekasse gesucht werden. So wird viel Ärger, Arbeit und weitere Kosten durch die sonst zwangsläufig einsetzende Vollstreckung vermieden.
    Es können kostenpflichtige Mahnungen vermieden werden, wenn bei regelmäßig wiederkehrenden Zahlungsverpflichtungen am Lastschriftverfahren teilgenommen wird.

    Bei Rückfragen bitte immer das vollständige Kassenzeichen angeben.


Zuständige Abteilungen