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Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Veterinärmedizinisch-technischer Assistent oder Assistentin beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie die Berufsbezeichnung Veterinärmedizinisch-technischer Assistent führen möchten, benötigen Sie eine gesonderte Erlaubnis nach dem Gesetz über technische Assistenten in der Medizin.
Mit der Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung „Veterinärmedizinisch-technischer Assistent” führen und in dem Beruf arbeiten.
Veterinärmedizinisch-technische Assistenten (VMTA) führen im Labor Untersuchungen durch, um Tierkrankheiten sowie Tierseuchen zu diagnostizieren und um die Lebensmittel, die vom Tier stammen, zu überprüfen.
Die Grundlage für die Ausübung des Berufes als Veterinärmedizinisch-technischer Assistent ist die Ableistung der vorgeschriebenen Ausbildung und das Bestehen der staatlichen Prüfung gemäß Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für technische Assistenten in der Medizin.
Zum 1. Januar 2023 wurden in Deutschland die Ausbildungen der Berufe in der medizinischen Technologie reformiert. Es gilt das neue Gesetz über die Berufe in der medizinischen Technologie. Der Beruf auf dieser Grundlage heißt Medizinische Technologin für Veterinärmedizin oder Medizinischer Technologe für Veterinärmedizin.
Verfahrensablauf
Die Erlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.
Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
- Eheurkunde (wenn sich Ihr Name durch Heirat geändert hat)
- Lebenslauf
- Nachweise Ihrer Berufsqualifikation (z. B. Zeugnisse, Berufsurkunde)
- Ausbildungsnachweise
- Nachweise über Ihre relevante Berufserfahrung als Veterinärmedizinisch-technischer Assistent
- Nachweise über weitere relevante Kenntnisse für die Arbeit als Veterinärmedizinisch-technischer Assistent
Nachweis Ihrer persönlichen Eignung:
- amtliches Führungszeugnis der Belegart OE zur Vorlage bei Behörden, bei Erlaubniserteilung nicht älter als 3 Monate.
- Strafregisterauszug oder Führungszeugnis aus Ihrem Herkunftsstaat. Der Nachweis darf bei Antragstellung maximal 3 Monate alt sein.
- Nachweis Ihrer gesundheitlichen Eignung: Ärztliche Bescheinigung. Der Nachweis darf bei Antragstellung maximal 3 Monate alt sein.
- Nachweise Ihrer Deutschkenntnisse: Sprachzertifikat
Welche Gebühren fallen an?
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage
Was sollte ich noch wissen?
Vergleichbare Ausbildungsabschlüsse, die außerhalb Deutschlands erworben wurden, können als gleichwertig anerkannt werden. Verfügen Sie über eine entsprechende, abgeschlossene Ausbildung außerhalb Deutschlands, so können Sie gegebenenfalls (gemäß EU-Recht) als Dienstleistungserbringer vorübergehend und gelegentlich ohne Erlaubnis in Deutschland tätig werden
Unterstützende Institutionen
Die Service-Stellen des Netzwerks "Integration durch Qualifizierung" (IQ-Netzwerk) beraten und begleiten Sie gern vor, im und nach dem Anerkennungsverfahren.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).