Amtshilfeersuchen

  • Leistungsbeschreibung

    Die Gemeinde Stadland ist als Behörde gesetzlich verpflichtet, anderen Behörden Amtshilfe zu leisten, das heißt amtliche Handlungen für eine andere Behörde auszuführen.

    Amtshilfe wird geleistet, wenn

    die zuständige Behörde aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen die Amtshandlung nicht vornehmen kann.die zuständige Behörde zur Vornahme der Amtshandlung auf Informationen angewiesen ist.die zuständige Behörde nur mit sehr viel größerem Aufwand die Amtshandlung vornehmen könnte.die zuständige Behörde zur Durchführung der Amtshandlungen Urkunden benötigt.

    Datenschutzrechtliche Bestimmungen dürfen nicht entgegenstehen. 


Zuständige Abteilungen