Asylbewerberleistungen

  • Leistungsbeschreibung

    Asylbewerber oder geduldete Ausländer erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG), wenn sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Mitteln und Kräften vor allem aus dem eigenen Einkommen und Vermögen bestreiten können.

    Anträge und weitere Auskünfte sind im Rathaus in Zimmer 3 erhältlich.


Zuständige Abteilungen