Insolvenzverfahren

  • Leistungsbeschreibung

    Die Gemeindekasse ist für die Vertretung der Gemeinde Stadland als Gläubigerin in Insolvenzangelegenheiten zuständig.

    Informationen rund um das Insolvenzverfahren:

    Im Fall der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung sind die Organe einer Gesellschaft verpflichtet einen Insolvenzantrag zu stellen.

    Sind Sie eine Privatperson, also Verbraucher im Sinne des § 304 der Insolvenzordnung? Dann müssen Sie vor dem Insolvenzantrag einen außergerichtlichen Einigungsversuch durchführen. Hierbei ist eine für die Schuldnerberatung anerkannte Person oder Stelle zu beteiligen.

    Sind Sie Gläubigerin oder Gläubiger? Dann können Sie oder Ihre Bevollmächtigten ebenfalls einen Insolvenzantrag stellen.

    Das Insolvenzverfahren dient der Schuldenregulierung, der Sanierung eines Unternehmens oder auch der Abwicklung einer Firma und Verteilung des Restvermögens an die Gläubigerinnen und Gläubiger.

    Als Privatpersonen können Sie Restschuldbefreiung beantragen. Der Restschuldbefreiung geht eine mehrjährige Wohlverhaltensperiode voraus.

    Das Kassen- und Steueramt der Gemeinde Stadland bietet keine Schuldnerberatung an, sondern vertritt die Gemeinde Stadland als Gläubigerin in Insolvenzverfahren.

    Anerkannte Personen oder Stellen, die insolvente Schuldner beraten, können in der Gemeindekasse Stadland Forderungsaufstellungen nach § 305 der Insolvenzordnung anfordern oder Schuldenbereinigungspläne zur Stellungnahme einreichen.




Zuständige Abteilungen