Kassenverwaltung

  • Leistungsbeschreibung

    Allgemeine Informationen:

    Als Gemeindekasse wickeln wir den gesamten baren und unbaren Zahlungsverkehr der Gemeinde Stadland und ihrer Einrichtungen ab. Wir sind nicht nur für die Verwaltung und Buchung der gemeindlichen Einnahmen zuständig, sondern auch für die damit verbundenen Stundungs- und Erlassgesuche.

    Grundsätzlich gilt bei uns: keine Auszahlung ohne Anordnung bzw. Beleg. Ebenso genau geht es auf der Einnahmenseite zu. Deshalb sollten Sie bei Überweisungen nicht vergessen, wenigstens Ihren Namen und den Grund, besser natürlich das Kassenzeichen Ihrer Zahlung anzugeben.

    Bei Angelegenheiten die die Festsetzung von Steuern, Abgaben, Gebühren, Beiträgen oder sonstigen Ansprüchen der Gemeinde (z. B. Mieten) betreffen, wenden Sie sich bitte direkt an das Amt, von dem Sie den entsprechenden Festsetzungsbescheid oder die Rechnung erhalten haben.

    Ebenso ist es möglich über Stundungs- und Erlassgesuche, die Forderungen zu tilgen bzw. in Raten zu zahlen. 


Zuständige Abteilungen